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Fortführung der Protonet Betriebs GmbH

Liebe Kunden

Wie vielen von Ihnen bereits bekannt ist, hat die Geschäftsleitung der Protonet Betriebs GmbH am 07.02.2017 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat daraufhin mit Beschluss vom 07.02.2017 Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was das bedeutet

1.

Mit dem Insolvenzantrag ist keine Einstellung des Geschäftsbetriebs verbunden. Im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens soll vielmehr eine nachhaltige Konsolidierung des Unternehmens erfolgen.

2.

Der gute Ruf des Unternehmens und die Motivation der Mitarbeiter bieten das Potential, die jetzt eingetretene Krise zu überwinden. Bei der Fortführung des Unternehmens sind wir auf die Erhaltung der Geschäftsbeziehung zu Ihnen angewiesen.

3.

Bislang hat die Protonet Betriebs GmbH IT-Infrastruktur, Updates und Support zu angebotenen Diensten größtenteils kostenlos angeboten. Um den Service auch über den 28.02.2017 hinaus anbieten zu können, ist eine Umstrukturierung erforderlich.

Fragen? Wir sind da

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